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Die Deutschen Reitabzeichen
Sie interessieren sich für eines der Deutschen Abzeichen, die rund ums Pferd erworben werden können. Unser Ausbildungssystem bietet eine Reihe von Möglichkeiten, um Ihr Wissen und Können zu verbessern und auch zu demonstrieren. Bei den Abzeichen haben Sie die Wahl zwischen den Geländeabzeichen (Reit-/Fahrpass, Wander-, Jagd- und Distanzreiten, Wander- und Distanzfahren) und den sogenannten Deutsches Abzeichen (Reiten, Fahren, Voltigieren, Longieren, Westernreiten und Gangpferde)*.
Den Reitabzeichen für Reiten, Fahren, Voltigieren und Longieren gemeinsam ist die Orientierung an den für Reiten, Fahren und Voltigieren geschaffenen Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN. Auf diesem Wege soll eine Ausbildung für Reiter und Pferd garantiert werden, die sich am Wohlbefinden des Pferdes in seiner vom Menschen bestimmten Umgebung orientiert. Unter dieser Prämisse ist allen Abzeichen der Basispass Pferdekunde vorangestellt. Wer neu einsteigt und sein erstes Abzeichen macht, muss zuvor den Basispass Pferdekunde erworben haben.
Das Erlernen des fachgerechten Umgangs, die Kenntnisse über die Bedürfnisse des Pferdes, dessen Haltung und Pflege sind wesentlicher Bestandteil dieses Abzeichens. Der Basispass ist also ein sinnvolles Muss, denn dort werden Grundlagen vermittelt, die jeder Pferdesportler selbstverständlich beherrschen sollte. In diesem Sinne sollten Sie die Abzeichen nicht bloß als Mittel zur Teilnahme an Turnieren verstehen, sondern als eine Motivation, sich ständig im sportlichen und alltäglichen Umgang mit dem Partner Pferd weiterzubilden. |

Weitergehende Informationen zu den Deutschen Reitabzeichen finden Sie HIER (kostenloser Download). |
Die Prüfung für die Abzeichen kann von Pferdesportvereinen und Ausbildungsstätten angeboten werden, die über eine Genehmigung des Landesverbandes bzw. der Landeskommission verfügen. In der Regel bereitet ein Lehrgang die Prüfung vor.
Zur Vorbereitung auf die praktischen und speziell auf die theoretischen Prüfungen empfehlen wir Fachliteratur aus dem FNverlag. Weitere und detaillierte Informationen zu den Abzeichen aber auch zu anderen Ausbildungsmöglichkeiten im Pferdesport gibt es in der Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung (APO) der FN.
* Die Abzeichen Westernreiten Bronze bis Gold orientieren sich an dem "Handbuch Westernreitabzeichen" der Ersten Westernreiter Union (EWU). Die Gangpferdeabzeichen sind im Anhang der APO aufgenommen und werden durch die internationale-Gangpferde-Vereinigung (IGV) geregelt.
Was wird bei den Reitabzeichenprüfungen beurteilt?
Jede Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. In den praktischen Teilprüfungen Dressur und Springen werden Ihr Sitz und Ihre Einwirkung mit einer Wertnote zwischen 10 und 0 beurteilt. Auch für die Theorieprüfung erhalten Sie eine Wertnote zwischen 10 und 0. Für die Sitzbeurteilung werden folgende Kriterien herangezogen: die Losgelassenheit und Balance des Reiters; der korrekte, in die Bewegung eingehende Sitz in den Gangarten, in den Tempoübergängen und über dem Sprung; ruhige Schenkellage und ruhige Zügelführung. Ihre Einwirkung als Reiter wird dahingehend beurteilt, inwieweit Sie in der Lage sind, die Schenkel-, Gewichts- und Zügelhilfen richtig, d.h. gefühlvoll einzusetzen und die Bewegung des Pferdes in der jeweiligen Situation entsprechend zu kontrollieren und zu dirigieren.
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Das deutsche Reitabzeichen Klasse IV (DRA IV) "Das
Kleine Reitabzeichen" |
| Voraussetzungen
für Reiter und Pferd |
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Für
die Reiterinnen und Reiter, die das Deutsche Reitabzeichen
(DRA Klasse IV) ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzung
ist lediglich der Besitz des Basis-Passes Pferdekunde.
Die
Pferde und Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden,
müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung
so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Die Prüfung für das kleine Reitabzeichen besteht
aus mehreren Teilprüfungen.
Der praktische Teil:
Sie reiten Lektionen in Anlehnung an die Dressur Klasse E entweder einzeln oder/und in der Abteilung. Hilfszügel sind gemäß §70d LPO zugelassen.
Außerdem reiten Sie im leichten Sitz und absolvieren eine Stilspringprüfung der Klasse E. Dabei geben Hindernisfehler und Ungehorsam keinen Abzug in der Stilnote. Allerdings führt der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz zum Ausschluss.
Die oben beschriebene Teilprüfung Springen kann auch durch das Geländereiten ersetzt werden. Die Anforderungen im Geländereiten sind einem Geländereiterwettbewerb angelehnt. |
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Der theoretische Teil:
- Grundkenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse E
- Grundkenntnisse im Bereich der körperlichen Fitness des Pferdesportlers
- Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und über Verbandsnormen für den Tierschutz
- Kenntnisse über das Verhalten des Reiters im Gelände, Feld, Wald und im Straßenverkehr
Wer hat die Prüfung zum deutschen Reitabzeichen DRA IV ("kleines Reitabzeichen") bestanden?
Sie müssen in jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) mindestens die Note 5,0 erreichen.
Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.
Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des DRA IV hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen. |

Klicken Sie auf das Bild zum Download der
FN Broschüre "Die deutschen Reitabzeichen"
Besser Reiten mit dem FN - Ausbildungssystem. |
| Weitere Informationen zum Geländereiterwettbewerb gem. $ 115 LPO |
Der Geländereiter-Wettbewerb ist der erste und einfachste Wettbewerb für jeden Reiter im Rahmen seiner vielseitigen Grundausbildung im Geländereiten. Die geforderten Leistungen sind schwerpunktmäßig auf den korrekten leichten Sitz und die Geschicklichkeit des Reiters im Gelände ausgerichtet.
Anforderungen Geländereiter-Wettbewerb
Das Überwinden einer Geländestrecke (ca. 500 bis 1.000 m Länge mit ca. 7 Geländehindernissen) mit einzelnen Geländehindernissen (50 bis 70 cm hoch, Hochweitsprünge nicht über 1,00 m weit) und Geländehindernisfolgen nach Weisung der Richter in angemessenen Tempo.
Beurteilung Geländereiter-Wettbewerb
Beurteilt werden der leichte Sitz zwischen und über den Hindernissen, das Mitgehen mit der Bewegung des Pferdes/Ponys, die Einwirkung des Reiters, insbesondere die harmonische, selbstverständliche Bewältigung der gestellten Aufgaben (Einhalten eines angemessenen Tempos sowie das rhythmische Anreiten der Hindernisse) und der Gesamteindruck (Herausgebrachtsein, insbesondere sachgemäße und fachgerechte Ausrüstung im Sinne der Richtlinien und des Unfallschutzes sowie die harmonische Vorstellung das reiterliche Verhalten des Teilnehmers. Ungehorsam oder Sturz fließen ohne direkten Abzug in die Notenfindung ein, wenn sie durch den Reiter verursacht werden. Zweiter Sturz bzw. dritter Ungehorsam führen zum Ausschluss.
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