Deutsches Reitabzeichen Silber DRA II ("Silbernes Reitabzeichen")
An der Prüfung für das deutsche Reitabzeichen (DRA II) können Sie teilnehmen, wenn Sie Mitglied in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/ oder Anschlussverbände angehört, sind; wenn Sie mindestens seit einem Jahr im Besitz des deutschen Reitabzeichens DRA III bzw. DRA III/Dressur oder DRA III/Springen oder DRA III/Gelände sind und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang nachweisen können.
Die eingesetzten Pferde müssen mindestens 5 Jahre alt sein bzw. für das DRA II/Dressur und das DRA II/Springen 6-jährig und älter sein.
Was wird verlangt?
Der praktische Teil:
- Sie reiten eine Dressurreiterprüfung der Kl. L - allerdings auf Kandare - gemäß des aktuellen Aufgabenheftes und
- Sie absolvieren ein Stilspringen der Kl. L mit Standardanforderungen. Für Hindernisfehler und Ungehorsam gibt es keine Abzüge.
Allerdings führt der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz zum Ausschluss.
Der theoretische Teil:
- umfassende Kenntnisse der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse L
- erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und der Veterinärkunde
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Wer hat die Prüfung zum deutschen Reitabzeichen DRA II bestanden?
Für das silberne Reitabzeichen müssen Sie in jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) eine Mindestnote von 6,5 erreichen. Bestehen Sie eine Teilprüfung nicht, so können Sie diese innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen.
Sind zwei oder drei Teilprüfungen schlechter als 6,5 bewertet worden oder ist eine Teilprüfung zweimal nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Das Deutsche Reitabzeichen Klasse II (DRA II) aufgrund von Turniererfolgen
Das DRA II (Silber) können Sie auch aufgrund Ihrer Turniererfolge beantragen.
Dabei werden Einzelerfolge seit 1973 gewertet, im einzelnen:
A) Zwei Siege in Dressurprüfungen Kl. L; je ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1.-5. Stelle in Dressurprüfungen Kl. M ersetzt werden.
Und: Zwei Siege in Springprüfungen Kl. L; je ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1.-5. Stelle in Springprüfungen der Kl. M ersetzt werden.
B) Oder: Eine Platzierung an 1.-5. Stelle in GVL/CCI* oder drei Platzierungen in VL/CIC* oder höher.
C) Oder: Drei Siege in Dressurprüfungen Kl. M; je ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1.-5. Stelle in Dressurprüfungen Kl. S ersetzt werden.
D) Oder: Drei Siege in Springprüfungen Kl. M; je ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1.-5. Stelle in Springprüfungen Kl. S ersetzt werden. |