Das disziplinspezifische Deutsche Reitabzeichen DRA I Dressur oder Springen
Wie in den Klassen III und II gibt es auch beim DRA I die Möglichkeit, das Abzeichen entsprechend der persönlichen Schwerpunktdisziplin abzulegen.
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
Sie können an der Prüfung teilnehmen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr im Besitz des DRA II (Silber) oder eines disziplinspezifischen Abzeichens der Klasse II Silber/Dressur oder Silber/Springen sind. Die vorgestellten Pferde müssen mindestens sieben Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Der praktische Teil:
- Für das DRA Klasse I/Dressur müssen Sie eine Dressurprüfung der Klasse S auf Kandare (gemäß des aktuellen Aufgabenheftes) reiten. Es muss mindestens die Note 6,5 erreicht werden.
- Für das DRA Klasse I/Springen müssen Sie eine Springprüfung der Klasse S mit Hindernissen bis zu 1,45 m reiten. Sie dürfen nicht mehr als 12 Strafpunkte gemäß § 503 LPO bekommen.
- Im theoretischen Teil sind vor allem umfassende Kenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Kl. S gefordert.
Wer hat die Prüfung zum deutschen Reitabzeichen Klasse I (DRA IDressur oder DRA/Springen) bestanden?
Für das deutsche Reitabzeichen (DRA Klasse I Dressur oder Springen) müssen Sie in Dressur oder Springen eine Durchschnittsnote von 6,5 erreichen, es darf allerdings keine Teilnote (Dressur oder Springen, Theorie) unter 5,5 liegen.
Eine nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Bei zwei oder drei nicht bestandenen Teilprüfungen muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Das Deutsche Reitabzeichen Klasse I (DRA I) aufgrund von Turniererfolgen
Das DRA Klasse I können Sie auch aufgrund Ihrer Turniererfolge beantragen. Dabei werden Einzelerfolge ab 1973 gewertet, im einzelnen:
A) Drei Platzierungen an 1.-5. Stelle in Dressurprüfungen der Klasse M;
je eine Platzierung kann durch eine Platzierung in Dressurprüfungen der Klasse S ersetzt werden.
Und: drei Platzierungen an 1.-5. Stelle in Springprüfungen der Klasse M; je eine Platzierung kann durch eine Platzierung in Springprüfungen der Klasse S ersetzt werden.
B) Oder: Eine Platzierung an 1.-5. Stelle in GVM/CCI** oder drei Platzierungen an 1.-5. Stelle in VM/CIC** oder höher;
C) Oder: fünf Platzierungen an 1.-5. Stelle in Dressurprüfungen der Klasse S;
D) Oder: fünf Platzierungen an 1.-5. Stelle in Springprüfungen der Klasse S.
Das Deutsche Reitabzeichen in Gold - "das goldene Reitabzeichen"
Das Deutsche Reitabzeichen in Gold wird Ihnen nur aufgrund von Turniererfolgen verliehen. Dazu stellen Sie einen Antrag an die Landeskommission/den Landesverband bzw. an die FN.
Das Deutsche Reitabzeichen in Gold für Reiter mit Behinderung
Das Deutsche Reitabzeichen in Gold für Reiter mit Behinderung wird aufgrund von Turniererfolgen an alle Reiter mit Behinderung, die einen vom Deutschen Kuratorium für therapeutisches Reiten (DKThR) ausgestellten Sportgesundheitspass besitzen, verliehen.
Bewertet werden Turniererfolge bei Paralympics, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften und Deutschen Meisterschaften. Den Antrag für das Abzeichen stellen Sie an das Deutsche Kuratorium für therapeutisches Reiten oder die FN.
Hinweis: derzeit gilt für alle einmal erworbene deutsche Reitabzeiche, dass ein einmal abgelegtes Reitabzeichen stets seine Gültigkeit behält.
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